Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regeln die
Aufbewahrung von handelsrechtlich und steuerrechtlich relevanten Daten und Dokumenten in elektronischer Form.
Die GoBD wurden durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums am 14. November 2014 (Aktenzeichen V A 4 - S 0316/13/10003 | DOK 2014/0353090) in elektronischer Form publiziert.
Die GoBD sind ab 1. Januar 2015 gültig.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014